Unsere AGB zum downloaden

§ 1 Geltungsbereich

Das Esszimmer Mahlsdorf ist ausgestattet mit einer hochwertigen Küche sowie Esszimmermobiliar, welches für Veranstaltungen durch private oder gewerbliche Kunden genutzt werden können. Die bestehenden Angebote orientieren sich an diesem Rahmen, sonstige Leistungen können individuell vereinbart werden. Alle Leistungen werden ausschließlich gemäß dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) erbracht.

Die nachfolgenden Bedingungen finden auf alle Vertragsbeziehungen zwischen dem Esszimmer Mahlsdorf und seinen Kunden (nachfolgend Mieter genannt) Anwendung und gelten als Vertragsbestandteil, soweit nicht schriftlich etwas anderes vereinbart ist. Der Kunde versichert mit seiner Buchungsbestätigung, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelesen zu haben und erklärt sich mit diesen einverstanden.

§ 2 Mietgegenstand

Neben einer hochwertigen Einbauküche mit maximal 16 Essplätzen steht ein Speisezimmer mit noch mal 24 Plätzen zur Verfügung. Die Küche ist komplett ausgestattet und erlaubt sowohl die Zubereitung als auch die Einnahme von Speisen. Zu den Räumlichkeiten gehören  zwei Toiletten, von denen das Damen-WC auch für Rollstuhlfahrer nutzbar ist. Dem Mieter sind die Maße und der Zustand der Räumlichkeiten durch Besichtigung bekannt. Der Umfang der Nutzung wird durch das zu erstellende Angebot bestimmt. Die Reservierung der Räume und die Vereinbarung von sonstigen Leistungen werden mit der Bestätigung des Angebotes durch den Auftraggeber für beide Parteien bindend. Hiermit wird ein Mietverhältnis begründet. Eine Unter- oder Weitervermietung ist nicht zulässig.

§ 3 Mietzweck

Die Vermietung erfolgt zum Zwecke der Durchführung der im Angebot beschriebenen Veranstaltung. Hierin sind Art, Dauer und Teilnehmeranzahl beschrieben. Der Mieter verpflichtet sich, die angemieteten Räumlichkeiten ausschließlich zu dem vereinbarten Zweck zu verwenden.

§ 4 Genehmigungen

Das Esszimmer Mahlsdorf übernimmt keine Haftung für eventuell notwendige, insbesondere feuerpolizeiliche Genehmigungen, sowie Veranstaltungskonzessionen der zuständigen Ämter. Der Mieter gilt als Veranstalter. Soweit behördlich vorgeschrieben, ist er für die Beantragung, Erlangung und Bezahlung von behördlichen oder sonstigen Genehmigungen verantwortlich.

§ 5 Nutzungsbeginn

Der Nutzungsbeginn richtet sich nach der in der Angebotsbestätigung vereinbarten Zeit. Die Mietfläche ist unmittelbar nach Beendigung der Veranstaltung zu räumen. Der Mieter muss auch bei einer optionalen Verlängerung gewährleisten, dass Reinigungsarbeiten zum Ende der Veranstaltung durchgeführt werden können. Auf- und Abbautätigkeiten sind grundsätzlich während der vereinbarten Zeit durch den Mieter durchzuführen.

§ 6 Mietpreis, Nebenkosten

Der Mieter zahlt dem Vermieter für die in § 2 beschriebene Mietsache, sowie für deren anschließende Reinigung den in der Auftragsbestätigung genannten Betrag. Innerhalb von 14 Tagen nach Auftragsbestätigung durch den Mieter hat eine Vorauszahlung in Höhe von 50% des Gesamtbetrages zu erfolgen. Der Geldeingang der Restzahlung muss 7 Tage vor Veranstaltungstermin erfolgt sein.

§ 7 Kündigung, Rücktritt, Ausfall

Eine ordentliche Kündigung dieses Mietvertrages ist von beiden Seiten nicht möglich. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt demgegenüber unberührt. Eine außerordentliche Kündigung des Vertrages aus wichtigem Grund durch den Vermieter ist insbesondere gegeben, wenn offensichtlich ist, dass die Veranstaltung gegen die schriftlich getroffenen Absprachen verstößt. Der Mieter bleibt in diesem Fall dem Esszimmer Mahlsdorf gegenüber zur Zahlung des vereinbarten Mietpreises einschließlich aller Nebenkosten, sowie zum Ersatz sämtlicher durch die Auflösung des Vertrages entstehenden Schäden verpflichtet. Bis zu 4 Wochen vor der Veranstaltung kann der Mieter den Auftrag durch schriftliche Erklärung kostenfrei stornieren.

Bei einer Stornierung bis zu 2 Wochen vor der Veranstaltung werden 30 %, bis zu einer Woche 50% des Auftragswertes gemäß schriftlichem Angebot fällig. Danach werden 100% des Auftragswertes in Rechnung gestellt. Abgezogen werden lediglich die ersparten Aufwendungen für die vereinbarte Reinigung. Darüber hinaus bleibt der Mieter zum Ersatz sämtlicher auf Wunsch vom Vermieter zum Zeitpunkt der Stornierung bereits in Auftrag gegebener Fremdleistungen, z. B. für Technik, verpflichtet.

Sofern bei einer Veranstaltung eine notwendige technische Einrichtung, Räumlichkeit oder Person nicht zur Verfügung steht, behält sich das Esszimmer Mahlsdorf das Recht vor, die Veranstaltung auch kurzfristig abzusagen. Dies geschieht nur sofern auch ein gleichwertiger Ersatz nicht möglich ist. In diesem Fall wird der bereits bezahlte Betrag an den Mieter zurück gezahlt.

§ 8 Umfang der Nutzung

Der Umfang der Nutzung der angemieteten Räumlichkeiten ist ungeachtet des gemäß § 3 vereinbarten Mietzwecks beschränkt auf solche Nutzungen, die weder die Substanz des Gebäudes beschädigen noch die anderen Nutzer in unzumutbarer Weise in ihrem Gebrauch beeinträchtigen. Ebenso ist eine Höchstbelastung der Räume mit maximal 40 Personen einzuhalten. Bei einer höheren Anzahl an Veranstaltungsteilnehmern ist eine vorherige Absprache mit mindestens 14-tägiger Frist einzuhalten.
Abweichungen von der vereinbarten Teilnehmeranzahl oder Veranstaltungszeit rechtfertigen eine Nachberechnung des Mietpreises durch das Esszimmer Mahlsdorf.

Der Mieter muss im Falle von Veranstaltungen mit Musik auf die Einhaltung angemessener Lärmgrenzen achten. Verantwortliche des Esszimmers Mahlsdorf sowie des Betreibers des Gebäudes (DIC HI Objekt Landsberger Str. GmbH) sind berechtigt, die Einhaltung dieser Obergrenzen einzufordern. In den Räumen des Esszimmers Mahlsdorf ist das Rauchen, Grillen und Abbrennen von Feuerwerk und anderen Pyrotechnischen Mitteln nicht gestattet. Der Mieter wird die Sicherheit und das Ansehen der Räumlichkeiten wahren und berücksichtigen.

§ 9 Vorbereitung der Veranstaltung

Die Vor- und Nachbereitung der geplanten Veranstaltung hat innerhalb des vereinbarten Zeitrahmens zu erfolgen. Dekorationsmaterial oder sonstige Gegenstände sind nur nach entsprechender Absprache mit den Verantwortlichen des Esszimmers Mahlsdorf in den gemieteten Räumen anzubringen. Sofern eine solche Zustimmung erteilt wird, muss sämtliches Dekorationsmaterial den feuerpolizeilichen Anforderungen entsprechen. Die Wände der Veranstaltungsräume sind durch geeignete Vorkehrungen, z.B. durch Abkleben, vor Verunreinigungen und Beschädigungen zu schützen. Zeitungsanzeigen oder sonstige Werbemaßnahmen bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung.

§ 10 Durchführung der Veranstaltung

Der Mieter führt die von ihm geplante Veranstaltung als Veranstalter in eigener Verantwortung durch und trägt sämtliche damit im Zusammenhang stehenden Kosten. Das Logo des Esszimmers Mahlsdorf darf im Rahmen der Veranstaltung nur nach schriftlicher Genehmigung des Vermieters benutzt werden.
Sofern eine laufende Veranstaltung den zumutbaren Rahmen verlässt, besteht für das Esszimmer Mahlsdorf das Recht, diese vorzeitig zu beenden.

§ 11 Rückgabe der Mietsache

Der Mieter hat den Mietgegenstand zum Ende des Überlassungszeitraums in angemessenem Zustand zu übergeben. Die im Mietpreis vereinbarte Pauschale zur Reinigung der benutzten Küche und Ausstattungsgegenstände entbindet den Mieter nicht von einer angemessenen Behandlung und ordentlichen Zusammenstellung der benutzten Gegenstände des Küchenmaterials sowie der Einrichtung. Dies beinhaltet auch die Müllablage innerhalb der Küche in den vorgesehenen Behältern.

§ 12 Gewährleistung

Der Mieter übernimmt die gemieteten Flächen wie besehen in ihrem gegenwärtigen Zustand. Der Vermieter übernimmt keine Gewähr für die Durchführbarkeit einer bestimmten Veranstaltung oder Schäden, die der Mieter oder seine Veranstaltungsteilnehmer aufgrund des baulichen Zustands des Mietobjektes erleidet.

§ 13 Haftung

Die Nutzung der Räumlichkeiten und der Küchenausstattung durch den Mieter erfolgt nach einer angemessenen Einweisung auf eigene Gefahr. Der Mieter hat für Verluste oder Beschädigungen, die durch seine Mitarbeiter oder Veranstaltungsteilnehmer verursacht worden sind, ebenso einzustehen, wie für Verluste oder Beschädigungen die er selbst verursacht hat. Es obliegt dem Mieter, hierfür eine entsprechende Versicherung abzuschließen.

Die Haftung vom Esszimmer Mahlsdorf beschränkt sich auf Schäden an Leib und Leben, die auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zurückzuführen sind. Hierbei ist zu beachten, dass moderne Küchentechnik zum Einsatz kommt. Bei einer aktivierten Induktions-Kochstelle (in den Räumlichkeiten sind 3 vorhanden) wird in nächster Umgebung ein elektromagnetisches Feld aufgebaut. Unter Umständen kann es zu Beeinträchtigungen eines Herzschrittmachers kommen. Im Zweifelsfall wenden Sie sich bitte an den Hersteller des Schrittmachers oder an Ihren Arzt. Das Esszimmer Mahlsdorf haftet nicht für Beschädigung, Verlust oder Diebstahl von mitgebrachten Gegenständen. Die Teilnehmer haben selbst darauf zu achten, dass sie zweckmäßige Kleidung zum Kochen tragen. Schürzen werden bei Bedarf gestellt.

§ 14 Datenschutz

Personenbezogene Daten des Mieters werden im Zusammenhang mit der Mietvereinbarung erfasst und für aktuelle Informationen wiederverwendet. Eine Weitergabe an Dritte findet nicht statt. Der Mieter willigt in die beschriebene Speicherung und Verwendung seiner Daten ein.

§ 15 Schriftform, Schlussvereinbarungen

Diese Bedingungen sind Bestandteil des Mietverhältnisses. Ergänzungen hierzu bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Sollte eine der vertraglichen Bestimmungen aus irgendeinem Grund unwirksam sein oder werden, so bleiben die übrigen Bestimmungen gleichwohl in Kraft. Die Parteien verpflichten sich, eine etwaige unwirksame Bestimmung durch eine solche zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck des Gewollten möglichst nahe kommt.

Dieser Vertrag unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand ist Strausberg.

Sonstiges

A. Technische Rahmenbedingungen:

Das Einbringen von technischen Geräten ist mit dem Esszimmer Mahlsdorf abzustimmen. Bei der Nutzung der vorhandenen Stromanschlüsse ist in Abstimmung mit dem Vermieter zu gewährleisten, dass es nicht zu einer Erhöhung der Spitzenlast kommt.

B. Notfallversorgung, Erste Hilfe

Für Erstversorgung und Notdienstleistungen zugunsten seiner Gäste und Mitarbeiter ist der Mieter alleine verantwortlich.
Für kleinste Verletzungen ist ein Erste-Hilfe-Kasten mit Pflaster, Binden und Wundsalbe in der Küche vorhanden.