Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

§ 1 Geltungsbereich

Das Esszimmer Mahlsdorf ist ausgestattet mit einer hochwertigen Küche sowie Esszimmermobiliar, welches für Veranstaltungen durch private oder gewerbliche Kunden genutzt werden können. Die bestehenden Angebote orientieren sich an diesem Rahmen, sonstige Leistungen können individuell vereinbart werden. Alle Leistungen werden ausschließlich gemäß dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) erbracht.

Die nachfolgenden Bedingungen finden auf alle Vertragsbeziehungen zwischen dem Esszimmer Mahlsdorf und seinen Kunden (nachfolgend Mieter genannt) Anwendung und gelten als Vertragsbestandteil, soweit nicht schriftlich etwas anderes vereinbart ist. Der Kunde versichert mit seiner Buchungsbestätigung, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelesen zu haben und erklärt sich mit diesen einverstanden.

§ 2 Mietgegenstand

Neben einer hochwertigen Einbauküche mit maximal 6 Essplätzen steht ein Speisezimmer mit noch mal 36 Plätzen zur Verfügung. Die Küche ist komplett ausgestattet und erlaubt sowohl die Zubereitung als auch die Einnahme von Speisen. Zu den Räumlichkeiten gehören zwei Toiletten, von denen das Damen-WC auch für Rollstuhlfahrer nutzbar ist. Dem Mieter sind die Maße und der Zustand der Räumlichkeiten durch Besichtigung bekannt. Der Umfang der Nutzung wird durch das zu erstellende Angebot bestimmt. Die Reservierung der Räume und die Vereinbarung von sonstigen Leistungen werden mit der Bestätigung des Angebotes durch den Auftraggeber für beide Parteien bindend. Hiermit wird ein Mietverhältnis begründet. Eine Unter- oder Weitervermietung ist nicht zulässig.


§ 3 Mietzweck

Die Vermietung erfolgt zum Zwecke der Durchführung der im Angebot beschriebenen Veranstaltung. Hierin sind Art, Dauer und Teilnehmeranzahl beschrieben. Der Mieter verpflichtet sich, die angemieteten Räumlichkeiten ausschließlich zu dem vereinbarten Zweck zu verwenden.


§ 4 Genehmigungen

Das Esszimmer Mahlsdorf übernimmt keine Haftung für eventuell notwendige, insbesondere feuerpolizeiliche Genehmigungen, sowie Veranstaltungskonzessionen der zuständigen Ämter. Der Mieter gilt als Veranstalter. Soweit behördlich vorgeschrieben, ist er für die Beantragung, Erlangung und Bezahlung von behördlichen oder sonstigen Genehmigungen verantwortlich.


§ 5 Nutzungsbeginn

Der Nutzungsbeginn richtet sich nach der in der Angebotsbestätigung vereinbarten Zeit. Die Mietfläche ist unmittelbar nach Beendigung der Veranstaltung zu räumen. Der Mieter muss auch bei einer optionalen Verlängerung gewährleisten, dass Reinigungsarbeiten zum Ende der Veranstaltung durchgeführt werden können. Auf- und Abbautätigkeiten sind grundsätzlich während der vereinbarten Zeit durch den Mieter durchzuführen.


§ 6 Mietpreis, Nebenkosten

Der Mieter zahlt dem Vermieter für die in §2 beschriebene Mietsache, sowie für deren anschließende Reinigung den in der Auftragsbestätigung genannten Betrag. Spätestens 4 Wochen vor Veranstaltungsbeginn ist die Zahlung fällig.

§ 7 Kündigung, Rücktritt, Ausfall

Eine ordentliche Kündigung dieses Mietvertrages ist von beiden Seiten nicht möglich. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt demgegenüber unberührt. Eine außerordentliche Kündigung des Vertrages aus wichtigem Grund durch den Vermieter ist insbesondere gegeben, wenn offensichtlich ist, dass die Veranstaltung gegen die schriftlich getroffenen Absprachen verstößt. Der Mieter bleibt in diesem Fall dem Esszimmer Mahlsdorf gegenüber zur Zahlung des vereinbarten Mietpreises einschließlich aller Nebenkosten, sowie zum Ersatz sämtlicher durch die Auflösung des Vertrages entstehenden Schäden verpflichtet. Bis zu 4 Wochen vor der Veranstaltung kann der Mieter den Auftrag durch schriftliche Erklärung kostenfrei stornieren.

Bei einer Stornierung bis zu 2 Wochen vor der Veranstaltung werden 30 %, bis zu einer Woche 50% des Auftragswertes gemäß schriftlichem Angebot fällig. Danach werden 100% des Auftragswertes in Rechnung gestellt. Abgezogen werden lediglich die ersparten Aufwendungen für die vereinbarte Reinigung. Darüber hinaus bleibt der Mieter zum Ersatz sämtlicher auf Wunsch vom Vermieter zum Zeitpunkt der Stornierung bereits in Auftrag gegebener Fremdleistungen, z. B. für Technik, verpflichtet.

Sofern bei einer Veranstaltung eine notwendige technische Einrichtung, Räumlichkeit oder Person nicht zur Verfügung steht, behält sich das Esszimmer Mahlsdorf das Recht vor, die Veranstaltung auch kurzfristig abzusagen. Dies geschieht nur sofern auch ein gleichwertiger Ersatz nicht möglich ist. In diesem Fall wird der bereits bezahlte Betrag an den Mieter zurückgezahlt.